Wer die Scheidung einreichen möchte, hat dafür generell mehrere Möglichkeiten. Es gibt Online-Formulare, der Scheidungsantrag kann per Fax oder Post gesendet werden, der Antrag kann persönlich überreicht werden oder aber per WhatsApp oder SMS verschickt werden. Der Scheidungswillige muss die notwendigen Informationen übermitteln, damit der Familienrechtsanwalt anhand der Informationen den Scheidungsantrag auf das Briefpapier erstellen kann. Bevor die Scheidung eingereicht wird, sollte immer ein umfassendes Gespräch stattfinden.
Was ist beim Scheidung einreichen zu beachten?
Es reicht in Deutschland nicht aus, wenn eine Person nur sagt, dass sie sich scheiden lassen möchte. Die Ehen werden nur dann geschieden, wenn es den Antrag von beiden oder einem Ehegatten gibt und dies mit Beschluss von dem örtlich zuständigen Familiengericht. Die Ehe wird mit Rechtskraft der Entscheidung dann endgültig aufgelöst. Der Scheidungsantrag ist immer die Voraussetzung für die Scheidung. Einer von beiden Ehepartnern muss durch den Anwalt beim Familiengericht dann die Scheidung einreichen. Frühestens nach Ablauf von dem Trennungsjahr kann der Scheidungsantrag eingereicht werden und dies eben bei dem Familiengericht. Das anwaltliche Beratungsgespräch wird empfohlen, wenn jemand die Scheidung einreichen möchte. Dieses Gespräch ist generell wichtig, damit alle Scheidungsvoraussetzungen geklärt werden. Ohne Rechtsanwalt funktioniert es nicht, nachdem Anwaltszwang bei den Familiengerichten besteht. Nur ein Ehepartner muss jedoch anwaltlich vertreten sein, wenn es sich um die einvernehmliche Scheidung handelt. Dieser Partner kann dann auch ohne Probleme die Scheidung einreichen.
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Wichtige Informationen zum Scheidung einreichen
Wer eine Scheidung einreichen möchte, der sollte sich generell überlegen, dass dies sehr kostspielig ist. Es wird generell empfohlen, sich auf die Scheidungsfolgenregelung zu verständigen. Das Verfahren kann auch online vorbereitet werden, wenn der Aufwand möglichst geringgehalten werden soll. Bei dem antragstellenden Ehepartner reicht der Rechtsanwalt den Antrag nach Ablauf von dem Trennungsjahr ein und dies bei dem örtlich zuständigen Familiengericht. Der Rechtsanwalt muss Unterlagen einreichen, die von dem Gesetz vorgegeben sind. Wichtig ist der Verfahrenskostenhilfeantrag, die Formulare für die Beantragung des Versorgungsausgleichs und die Kopie von der eventuell beurkundeten notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung. Eine Ehe stellt mehr dar, wie nur das bloße Versprechen, dass zwei Menschen miteinander leben wollen. Wer nur miteinander leben möchte, der sollte auf die Ehe verzichten. Wer allerdings eine Ehe wünscht, der geht auch die vertragliche Verpflichtung ein. Es wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen und die Ehegatten sind dann zu der ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Jede Ehe hat auch Verpflichtungen wie gemeinsame Kinder, finanzielle und wirtschaftliche Verpflichtungen, die Vorsorge für das Alter und das gemeinsame Vermögen. Wer die Scheidung einreichen möchte, sollte sich um Umgangsrecht und Sorgerecht der Kinder, um Ehewohnung, Hausrat, Zugewinnausgleich und um den Versorgungsausgleich kümmern.